Im Anhang befindet sich der Antrag auf Beurlaubung entsprechend §7 des Thüringer Schulgesetzes. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen oder aus religiösen Gründen möglich ist. Einer Freistellung wird maximal zwei Mal während der gesamten Grundschulzeit stattgegeben.