Freie integrative Grundschule Känguru Altenburg/Ehrenberg
Staatlich anerkannte Grundschule

Historie und Status

Im Jahre 1996 trafen sich regelmäßig viele Altenburger Eltern, bei denen die Einschulung ihrer Kinder bevorstand und tauschten sich über ihre Erwartungen an die Grundschulen aus. Mit dem Bildungsangebot waren sie nicht zufrieden. Es bestand der Wunsch,  zeitgemäße Lernformen wie Freiarbeit, Projektlernen, Arbeit nach Tages- und Wochenplänen und differenziertem Vorgehen im Unterricht  in die Grundschule zu integrieren. Die Idee, eine eigene Schule zu gründen, wurde geboren. Nach mehreren Treffen zur Beratung eines Satzungsentwurfes wurde am 28.10.1996 der Elternverein „Känguru – Lern- und Spielräume e.V.“ gegründet.

In der Zeit von Dezember 1996 bis Februar 1997  bereiteten Annett Liesch und Udo Hanke ein stichwortartiges pädagogisches Konzept vor. Im Frühjahr wurde es als Kurzkonzept ausformuliert, welches der Stadtverwaltung Altenburg, dem staatlichen Schulamt Schmölln, dem Thüringer Kultusministerium und der Pädagogischen Hochschule Erfurt vorgestellt wurde. Im folgenden Jahr erstellte Udo Hanke ein 100seitiges Konzept. Die Zuarbeit für das Kapitel zur Integration lieferte Anja Markert.

Im August 1998 konnte schließlich der vollständige Genehmigungsantrag für unsere Schule beim Kultusministerium eingereicht werden. Ergänzend zum Konzept mussten weitere rund 100  Seiten mit Erklärungen und Angaben u.a. zur Immobilie, den Lehrkräften und dem Finanzierungsplan eingereicht werden. Die Antragsunterlagen wurden vom Ministerium und der Pädagogischen Hochschule Erfurt mehrmals öffentlich gelobt: „Antragsunterlagen dieser Qualität hatten wir bisher noch nicht“.

Der Staatssekretär im Kultusministerium legte sich im Dezember 1998 darauf fest, dass die geplante Schule zum Gegenstand eines Schulversuchs und einer von Anfang an beginnenden staatlichen Finanzierung werden sollte.  Am 17. August 1999 unterzeichnete der Thüringer Kultusminister Dieter Althaus den Genehmigungsbescheid für die Schule. Damit waren die staatliche Finanzierung als fünfjähriger Schulversuch und die Aufnahme des Schulbetriebes gesichert.

Seit Februar 1999 nahmen wir Sanierungsarbeiten an den Räumen des Schulgebäudes vor. Ab Juni gab es die erste Schulvorbereitungsgruppe. Am 4. September 1999 feierten wir unser großes Schuleröffnungsfest.

Im März 2005 wurde eine ausführliche Dokumentation über den von 1999 bis 2004 durchgeführten Schulversuch über die Integration von Kindern mit Behinderung im Kultusministerium eingereicht.  Dr. Markus Spreer vom Institut für Sprachbehindertenpädagogik der Universität Leipzig hat die aufwendige  Ausarbeitung der Dokumentation für uns übernommen. Am 03.05.2006 bekamen wir durch den Staatssekretär Kjell Eberhardt die Urkunde als staatlich anerkannte Ersatzschule** überreicht. Damit waren wir die erste staatlich anerkannte freie Grundschule in Ostthüringen und vom Status her „auf Augenhöhe“ mit den staatlichen Grundschulen.

Zahlreiche Kinder sind seitdem erfolgreich durch unsere Schule gegangen. Besonders schön ist es immer wieder für uns, wenn Ehemalige zu Besuch kommen oder Praktika bei uns absolvieren möchten. Einige haben sogar den Wunsch entwickelt, selber Grundschul- oder Förderschullehrer bzw. Erzieher zu werden und würden dann auch gern an so einer Schule arbeiten. Unser pädagogisches Konzept hat sich natürlich  im Laufe der Jahre verändert. Die Grundideale sind geblieben, die Praxis hat hier und da jedoch gezeigt, dass man manches anders oder noch besser machen kann. Auch in Zukunft möchten wir in der Entwicklung nicht stehen bleiben und diskutieren eifrig unsere Gedanken. Denn: Nichts ist beständiger als der Wandel!

Urkunde zur staatlichen Anerkennung

** Eine staatlich anerkannte Ersatzschule“ kann, (wie  eine staatliche Schule) Bildungsempfehlungen erteilen, Prüfungen selbst durchführen und Schul-abschlüsse vergeben. Dagegen hat eine „genehmigte Ersatzschule“  zwar auch das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen. Ihre Schüler müssen für den Wechsel an eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule (z.B. Gymnasium) aber extra eine Eignungsprüfung absolvieren.